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Kilometerleasing oder Restwertleasing? 0

Kilometerleasing oder Restwertleasing?

Bei KFZ-Leasingangeboten wird meistens zwischen zwei Arten von Leasingvertrag unterschieden. Entweder als Kilometerleasing- oder als Restwertleasing vertrag. Wir möchten Ihnen die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile dieser zwei Typen vorstellen. Hinweis: Da die Leasingverträge der Leasinganbieter sehr variieren können, sind Abweichungen von den hier genannten Formen möglich. Alle Angaben daher ohne Gewähr.

 

Kilometerleasing

Der Leasingvertrag wird anhand der zurückgelegten Kilometer berechnet. Die üblichen Angebote werden meist mit in „Kilometer pro Jahr“ angeboten. Meist liegen sie zwischen 10.000 – 20.000 km, spezielle Verträge können jedoch auch für deutlich höhere (für Vielfahrer) oder auch niedriger (z.B. beim Oldtimerleasing oder sog. „Wochenendfahrzeuge“) Laufleistungen angeboten werden.

Der Vorteil beim Kilometerleasingvertrag ist, dass sich der Leasingnehmer keine Gedanken machen muss, ob das Fahrzeug  im Laufe der Vertragslaufzeit einen größeren finanziellen Wert verliert, als ursprünglich prognostiziert.  Werden mehr Kilometer mit dem Fahrzeug zurückgelegt als vereinbart („Mehrkilometer“), so muss am Ende zusätzlich für jeden Kilometer bezahlt werden, wird weniger gefahren („Minderkilometer“), so wird die Summe – je nach Vertrag –  gegengerechnet bzw. ausbezahlt. Mehrkilometer sind oft teurer als Minderkilometer, überlegen Sie sich daher gut, wie viele KM Sie im Jahr fahren werden. Das Auto wird zum Ende des Mietvertrages wieder zum Händler zurückgegeben. Für Schäden am Fahrzeug muss der Leasingnehmer jedoch trotzdem aufkommen. Ob – und zu welchen Konditionen – das Fahrzeug nach Ende der Vertragslaufzeit zu einem bestimmten Kaufpreis übernommen werden kann, liegt in der Auslegung des Leasingvertrages.

 

Restwertleasing

Basis für diese Vertragsart ist der prognostizierte Restwert / Marktwert des Fahrzeugs zum Leasingende. Hierzu werden meist die zurückgelegten Kilometer als Grundlage für die Werteinbuße des Fahrzeugs berechnet und manchmal auch etwas „schöngeredet“. Andere Faktoren wie z.B. das Erscheinen eines Nachfolgemodell, unpopuläre Motoren oder Farben, welche sich nur schwer verkaufen lassen, werden hier meistens außer Acht gelassen, spielen aber durchaus eine große Rolle beim Ermessen des tatsächlichen Restwertes. So kommt es oftmals zu Nachzahlungen. Je nach Leasingvertrag kann das Fahrzeug nach Vertragsende zu einem bestimmten Kaufpreis übernommen werden.

Ein Fahrzeug mittels Restwertvertrag zu leasen kann durchaus mit einem hohen Risiko verbunden sein. Zwar kann es auch vorkommen, dass der Restwert zum Vertragsende höher ist als vereinbart, jedoch ist es meistens an der Tagesordnung, möglichst attraktive Leasingraten anzubieten. Ist der tatsächliche Restwert dann niedriger als im Vertrag festgelegt, so muss der Kunde die Differenz finanziell ausgleichen. Lassen Sie sich daher nicht von den besonders attraktiven Leasingraten blenden.

 

Unser Fazit lautet: Ein Kilometerleasingvertrag ist für die meisten Fahrer die bessere weil sichere Wahl. Beim Restwertvertrag können viele, oftmals nicht vorhersehbare, Faktoren einen teuren Strich durch die Rechnung machen.

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